Energetische Nachweise
für Wohn- und Nichtwohngebäude
ab 01.01.2024 nur noch nach DIN 18599
ab 01.01.2024 nur noch Energie-Bedarfs-Ausweise
Gerne erstelle ich Ihnen einen öffentlich-rechtlichen Energieausweis für Ihr Gebäude.
Ein Bedarfsausweis wird mit den bauphysikalischen Eigenschaften der wärmeübertragenden Aussenhülle des Gebäudes berechnet. Ein bundesweiter Standard legt nach DIN EN 18599 weitere Parameter fest. So werden Häuser in Flensburg und Garmisch miteinander vergleichbar.
Ein Verbrauchsausweis dokumentiert, wie der Name schon sagt, nur den Verbrauch in einem Gebäude. Egal ob die ältere Dame abends lediglich das Wohnzimmer anwärmt, oder die fünfköpfige Familie alle Zimmer rund um die Uhr beheizt. Diese Ausweise treffen lediglich eine Aussage über den Verbrauch der letzten drei Jahre, sie bilden keinerlei Information über den energetischen Zustand eines Gebäudes ab.
Verbrauchsausweise bitte immer mit Vorsicht genießen.